Was sind Persistente organische Schadstoffe (POP)?

Der Begriff Persistente Organische Schadstoffe (POP) hat für eine bestimmte Rechtsprechung eine ganz entscheidende Rolle: Die betroffenen Stoffe sind aus unterschiedlichen Gründen sehr kritisch für die Gesundheit und Umwelt auf einem globalen Maßstab. Genau das ist auch der Grund, warum diese Schadstoffe nicht nur auf europäischer Ebene im Fokus stehen, sondern auch weltweit.

Rechtsprechungen über Rechtsprechungen

Die Europäische Union hat bekanntermaßen Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen, wie die REACH-Verordnung [1], sind direkt in allen Mitgliedsländern gültig. Richtlinien, wie die Seveso-(III)-Richtlinie [2], müssen von jedem Mitgliedsstaat in das eigene Recht überführt werden. Es bieten sich also mehr Freiheiten für die einzelnen Nationen bei der genauen Umsetzung.

Das Gesetz der Persistenten Organischen Schadstoffe (POP) setzt noch eine Ebene darauf: Die POP-Verordnung ist die Umsetzung der Europäischen Union des Stockholmer Übereinkommens und des Aarhus-Protokolls, die auf weltweiter Ebene geregelt sind. [3]

Was sind POP nun eigentlich?

Es handelt sich um Schadstoffe, die mehrere ungünstige Eigenschaften vereinen, die zusammen eine verheerende Wirkung haben:

  • Persistenz heißt, die Schadstoffe verbleiben lange in der Umwelt, sind also im Umkehrschluss unter normalen Bedingungen in der Umwelt nahezu nicht abbaubar
  • Organischer Schadstoff bedeutet, dass es sich um Stoffe handelt, die eine schädliche Wirkung auf die Gesundheit und / oder die Umwelt haben (logisch)

Wenn diese Faktoren zusammenkommen, ergeben sich Gefahrstoffe, die durch ihre Persistenz und Schädlichkeit nicht nur lokal Schaden anrichten, sondern sich auch in Organismen ansammeln und vom Ort der Freisetzung wegbewegen.

Ein Beispiel hierfür, das auch weitläufig durch viele Berichte recht bekannt wurde, ist das Schädlingsbekämpfungsmittel DDT.

Was sind die Konsequenzen der POP-Verordnung?

Stoffe, die in der POP-Verordnung aufgeführt werden, sind verboten oder nur noch sehr beschränkt nutzbar. Die Freisetzung dieser Schadstoffe soll so gut wie möglich vermieden werden. [3] Trotzdem ist es nicht möglich, vollständig auf die Schadstoffe zu verzichten – schon alleine, weil man zum Prüfen und Nachweisen von Schadstoffen genau diese als Vergleich für die Analyse in Laboren benötigt. [4]

Wie werden neue POP identifiziert?

Jeder der Vertragsparteien des Stockholmer Übereinkommens kann neu identifizierte POP vorschlagen, sodass diese in den Anhang der POP-Verordnung aufgenommen und damit verboten werden.

Die Mitgliedsstaaten der EU können der Europäischen Kommission mit Unterstützung der ECHA ihre Vorschläge vorlegen, die durch ein POP-Überprüfungsausschuss „POPRC“ bewertet wird. [3]

Quellen:

[1]        Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 01.03.2022

[2]        Seveso-(III)-RL (Richtlinie 2012/18/EU)

[3]        Internetpräsenz der ECHA zu Persistenten organische Schadstoffen (POP)

[4]        POP-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1021)

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