Die Aktualisierung bei Gefahrstoffen im eigenen Betrieb zieht die Aktualisierung vieler wichtiger Dokumente nach sich. Welche Konsequenzen haben Veränderungen und wo können die Aktualisierungen eingesehen werden?
Das Sicherheitsdatenblatt
Ich möchte mich in diesem Artikel nur auf Veränderungen einschränken, die den Gefahrstoff als Grundlage haben. Also ist logischerweise die beste Quelle das Sicherheitsdatenblatt des Gefahrstoffs. Die Quelle ist hierbei der Lieferant / Importeur. Dieser ist aber nicht verpflichtet, auf Dauer jede neue Version des Sicherheitsdatenblatts an die Anwender weiterzuleiten. Neue Erkenntnisse (Sicherheitsdatenblatt-Versionen) müssen also auch angefragt werden.
Änderungen in der Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung
Wenn sich Änderungen am Gefahrstoff ergeben, kann das auch Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilungen haben, die diesen Gefahrstoff nutzen. Besonders einfach sind diese Änderungen nachzuvollziehen, wenn das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA für die Beurteilung angewendet werden konnte.
Hier wird die vorhandene Kennzeichnung (H-Sätze & EUH-Sätze) zu Gefährlichkeitsgruppen zusammengefasst. Auch die Änderung in der Verwendung kann durch die Freisetzungsgruppen und Mengengruppen schnell erfasst und neu bewertet werden.
Die resultierenden Maßnahmen können mit dem Sicherheitsdatenblatt, Abschnitte 4-8,10, 13 und 15 abgestimmt werden.
Die Substitutionsprüfung
Wenn sich die Gefahren des Gefahrstoffs signifikant geändert haben, kann eine neue Substitutionsprüfung nötig werden.
Änderungen in der Betriebsanweisung
Ja, das musste ja kommen. Wenn sich der Gefahrstoff und damit die Gefährdungsbeurteilung ändern können, dann gilt das auch für die Betriebsanweisung. Hier muss Rücksicht auf jede Änderung in den Einstufungen und Kennzeichnungen des Gemischs (Abschnitt 2.1 & 2.2), sowie in den Sicherheitsinformationen (Abschnitte 4-8, 9 eingeschränkt, 10 und 13 sowie 15 für die nationalen Angaben) genommen werden. Mehr zum Thema Betriebsanweisung bei Gefahrstoffen haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Änderungen aufgrund von Zulassungsbeschränkungen
Viele häufiger eingesetzte Chemikalien befinden sich auf der REACH-Kandidatenliste und werden somit auf eine Zulassungsbeschränkung geprüft. Die Kandidatenliste wird von der europäischen Chemikalienagentur regelmäßig aktualisiert.
Hilfestellung im Sicherheitsdatenblatt zur Aktualisierung bei Gefahrstoffen
Ganz alleine gelassen werden Sie nicht bei Aktualisierungen. Der Abschnitt 16 muss nach REACH-VO auf die Veränderungen hinweisen, bzw. die Änderungen müssen in den entsprechenden Abschnitten deutlich gekennzeichnet werden. Mit diesen Hinweisen kann bei der Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung angesetzt werden.
Unterstützung der Aktualisierung bei Gefahrstoffen durch Software-Lösungen
Alleine die Veränderungen in Sicherheitsdatenblättern zu verfolgen und die potentiellen Auswirkungen zu analysieren dauert Zeit, die sich mit der Anzahl der Gefahrstoffe im Betrieb multipliziert. Die Nutzung von einer elektronischen Datenbank ist schon um Welten besser als der Papierkrieg.
Aber es gibt auch intelligentere Datenabfragen, die Änderungen für Sie nachverfolgen und auf benötigte Aktualisierungen hinweisen können. Dafür benötigt man jedoch eine Softwarelösung, die auf die Gefahrstoffverwaltung und den Arbeitsschutz zugeschnitten ist, wie unser Programm GeSi³.
Quellen:
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 01.03.2018
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung, Stand 01.03.2018
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV), konsolidierte Fassung, Stand April 2017
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 400, Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Stand 08.09.2017
Internetpräsenz der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin