Das Abkürzungsverzeichnis im Sicherheitsdatenblatt

Im letzten Abschnitt des Sicherheitsdatenblatts verbirgt sich das Abkürzungsverzeichnis, in dem aufmerksame Leserinnen und Leser Informationen zu bestimmten Abkürzungen im Sicherheitsdatenblatt erhalten können. Für den Ersteller ist dieses Abkürzungsverzeichnis mit einigen Tücken verbunden, die auf den ersten Blick gar nicht so direkt auffallen.

Die rechtlichen Anforderungen des Abkürzungsverzeichnisses

Im Anhang II der REACH-Verordnung sind sämtliche Inhalte des Sicherheitsdatenblatts (SDB) zusammengenfasst, mit einigen Rahmenbedingungen. Zum Beispiel soll ein Sicherheitsdatenblatt von einer sachkundigen Person erstellt werden.

Zu Abschnitt 16 finden Sie folgende Information über das Abkürzungsverzeichnis:

„[…] einen Schlüssel oder eine Legende für im Sicherheitsdatenblatt verwendete Abkürzungen und Akronyme; […]“ [1]

Klingt also unscheinbar genug. Nach Teil B des Anhangs II hat der Abschnitt 16 des SDB keine weiteren offiziellen Unterabschnitte. Sie finden das Abkürzungsverzeichnis also einfach in diesem Abschnitt, ohne genauere Vorgabe.

Übersetzungspflicht in Amtssprachen

Was das Abkürzungsverzeichnis nun zu einem herausfordernden Thema macht, ist die erforderliche Mehrsprachigkeit des Sicherheitsdatenblatts. Als Ersteller sind Sie dazu verpflichtet, ein Sicherheitsdatenblatt in einer der Amtssprachen des Landes, in das Sie Ihr Produkt in Verkehr bringen, zur Verfügung zu stellen. Diesen Hinweis finden Sie bereits in Artikel 31 (5), der REACH-VO.

Also müssen nicht nur Abkürzungen her, sondern auch noch die Übersetzungen dazu. Das kann sowohl die Abkürzung / das Akronym selbst betreffen, als auch die ausgeschriebene Form.

Um welche Abkürzungen geht es eigentlich?

Prinzipiell werden die Anforderungen an das Abkürzungsverzeichnis erfüllt, indem Sie alle verwendeten Abkürzungen und Akronyme auflisten und beschreiben. Bei der Großzahl an Abkürzungen in einem Sicherheitsdatenblatt werden in der Praxis oft bestimmte, möglichst offensichtliche Abkürzungen / Akronyme weggelassen, was zumindest für die Übersichtlichkeit zuträglich ist.

Auch eine beliebte Vorgehensweise, die ich in mehreren SDB desselben Herstellers öfters beobachten kann: Die Anzeige eines generischen Abkürzungsverzeichnisses, das nicht extra an jedes Sicherheitsdatenblatt angepasst ist, sondern einen repräsentativen Überblick verschafft.

Natürlich ist auch eine Mischung der Strategien möglich, in dem ein generisches Verzeichnis um bestimmte, wichtige Abkürzungen erweitert wird.

Fazit

Das Abkürzungsverzeichnis und dessen Übersetzung ist eine organisatorische Herausforderung für jeden SDB-Ersteller. Eine Recherche der Abkürzungen und die Verwendung eines eigenen oder eines extern erstellten Abkürzungsverzeichnisses mit typischen Abkürzungen hilft hier schon weiter.

Quellen:

[1]        Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 25.08.2021

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