Deckel, Seite, Boden – wo soll das Etikett hin?

Für Kennzeichnungsetiketten gibt es genaue Vorschriften was Etikettengröße, Piktogrammgröße und Inhalt anbelangt. Aber wie sieht es mit der Positionierung aus? Dass kein Etikett auf den Kopf gehört oder schräg angebracht werden sollte ist klar, aber gibt es eine Vorgabe, wo genau das Etikett angebracht werden soll?

Keine einfache Frage, wenn man bedenkt, wie viele verschiedene Verpackungsarten es gibt. Deswegen ist die gesetzliche Vorgabe auch vergleichsweise allgemein gehalten. In der CLP-Verordnung, Kapitel 2, Artikel 31 steht zu der Positionierung der Kennzeichnungsetiketten folgendes:

  • Etiketten müssen waagrecht lesbar sein, wenn die Verpackung in üblicher Weise abgestellt wird.
  • Eines oder mehrere Kennzeichnungsetiketten können angebracht werden.
  • Die Kennzeichnungselemente müssen deutlich lesbar und unverwischbar angebracht werden.

Es gibt also keine genaue Angabe, wo das Etikett bei welcher Verpackungsart angebracht werden soll. Trotzdem wurde auf eine gute Lesbarkeit Wert gelegt. Es darf sogar auf ein Etikett verzichtet werden, wenn sich die Kennzeichnungselemente direkt auf der Verpackung befinden und die gleichen Bedingungen erfüllen, die für die Kennzeichnungsetiketten gelten.

Quellen:

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP), konsolidierte Fassung Stand 01.04.2016

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Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

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