Ein i hinter dem H-Satz? Die Karzinogenität in GHS

Karzinogenität ist eine der Gesundheitsgefahren der Verordnung 1272/2008 (CLP-VO). Sie beschreibt Stoffe oder Gemische, die Krebs erzeugen oder die Krebshäufigkeit erhöhen können. Die Gefahrenhinweise beinhalten die Kodierungen H350, H350i und H351. Doch wo kommt das „i“ her und was hat es zu bedeuten?

Die Gefahrenkategorien zu den Gefahrenhinweisen

Karzinogenität besteht aus den Kategorien 1A, 1B und 2. Kategorie 1A beinhaltet für Menschen nachweislich karzinogene Wirkung, während Kategorie 1B eine wahrscheinliche Wirkung angibt, meist basierend auf Tierversuchen. Kategorie 2 ist ein Verdacht auf Karzinogenität, der nicht hinreichend genug belegt ist für eine Kategorie 1 – Einstufung. Der Gefahrenhinweis H350 „Kann Krebs erzeugen“ wird für Kategorie 1 verwendet und H351 „Kann vermutlich Krebs erzeugen“ für Kategorie 2.

Die Einstufung von Gemischen kann aufgrund der GHS-Einstufung der Inhaltsstoffe erfolgen, was die Anzahl an benötigten Tierversuchen zur Einstufung erheblich verringert.

Expositionswege

Karzinogene Gefahrstoffe können auf mehrere weisen in den Körper gelangen, in der Regel durch Einatmung, Hautkontakt oder Verschlucken. Manche Stoffe oder Gemische sind nachweislich nur über einen bestimmten Expositionsweg karzinogen. Wenn das der Fall ist und alle anderen Expositionswege ausgeschlossen werden können, wird der karzinogene Expositionsweg im Gefahrenhinweis mit angegeben. Für den inhalativen Expositionsweg gibt es eine besondere Kodierung H350i mit dem Text: „Kann beim Einatmen Krebs erzeugen“. In der Liste der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (Legaleinstufung) kommt H350i ca. 150-mal vor, oft in nickelhaltigen Verbindungen.

Quellen:

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung), konsolidierte Fassung, Stand 01.04.2016

Webinare zur Sicherheitsdatenblatt-Erstellung

In unseren kostenfreien Webinaren erfahren Sie Schritt für Schritt wie Sie mit SDB-Profi Zeit sparen und rechtssichere Sicherheits­datenblätter erstellen.

Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

Weitere interessante Themen

Drei mit Flüssigkeiten gefüllte Laborflaschen in den Farben Grün, Blau (mit EU-Sternenkreis) und Rot. Im Hintergrund zwei Hände mit Reagenzgläsern. Darstellung eines Vergleichs von PBT- und vPvB-Stoffen gemäß REACH- und CLP-Verordnung.
© GeSi Software GmbH

Vergleich von PBT und vPvB in REACH und CLP

Als Folge der Einführung neuer EU-Einstufungen sind die Einstufungen PBT (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) und vPvB (sehr persistent und sehr...
Weiterlesen ⏵
Eine nachdenklich blickende Frau steht vor einem Regal mit braunen Chemikalienflaschen, die mit verschiedenen Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet sind – symbolisiert die Frage, wie Stoffe korrekt im Sicherheitsdatenblatt benannt werden müssen.
© stockWERK - Fotolia.com

Wie müssen Stoffe im Sicherheitsdatenblatt benannt werden?

Bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern kommt die Frage, wie Stoffe benannt werden (müssen) häufiger auf. Vor allem, wenn man bestimmte Stoffe...
Weiterlesen ⏵
Ein Mann im Anzug hält die Hände offen vor sich, darüber liegt eine grafische Darstellung eines Cloud-Symbols. Die rechte Bildhälfte eine moderne Industriehalle mit Maschinen zeigt. Über das gesamte Bild ist halbtransparent die Flagge der Europäischen Union gelegt. Symbolbild für die digitale Meldepflicht von Gefahrstoff-Gemischen in der EU (PCN-Meldung).
© GeSi Software GmbH

PCN für alle steht vor der Tür

Die europäische Produktmitteilung (Poison Centre Notification – kurz PCN) gibt es für Verbraucherprodukte schon seit 2021, doch jetzt steht die PCN-Verpflichtung...
Weiterlesen ⏵