Was sind PMT und vPvM? Persistente, mobile und toxische Stoffe nach CLP

PMT und vPvM sind Begriffe, die in der Chemikalienregulierung in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen haben. Sie stehen im Zusammenhang mit Stoffen, die besonders problematisch für Umwelt und Trinkwasser sein können und sie betreffen Unternehmen deutlich breiter, als viele zunächst vermuten.

PMT steht für persistent, mobil und toxisch, vPvM für sehr persistent und sehr mobil. Gemeint sind Stoffe, die sich in der Umwelt kaum abbauen, sich leicht im Wasser ausbreiten und – im Fall von PMT – zusätzlich schädliche Wirkungen auf Mensch oder Umwelt haben. Gerade ihre Mobilität macht sie kritisch: Einmal freigesetzt, können sie sich über große Entfernungen verbreiten und sind aus dem Wasserkreislauf praktisch nicht mehr zurückzuholen.

Vor diesem Hintergrund rücken PMT- und vPvM-Stoffe zunehmend in den Fokus von REACH, Behörden und Überwachungsprogrammen. Für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender heißt das: bewerten, dokumentieren und sich frühzeitig mit möglichen regulatorischen Folgen auseinandersetzen.

Was bedeuten die Abkürzungen PMT und vPvM?

Hierbei handelt es sich um einzelne Eigenschaften, die zu den entsprechenden Einstufungen führen, wenn alle erwähnten Eigenschaften erfüllt sind.

Die einzelnen Stoffeigenschaften im Überblick:

  • P: Persistent
  • M: Mobil
  • T: Toxisch
  • vP: Sehr persistent („v“ von „very“)
  • vM: Sehr mobil

Ist ein Stoff also z. B. „vP“, „M“ und „T“, dann ist die Einstufung PMT gegeben.

Die Bedeutung der einzelnen Eigenschaften

Die Eigenschaften sind natürlich auch im Gesetz beschrieben:

P – Persistenz (Abbauverhalten in der Umwelt)

P ist erfüllt, wenn eine von vorgegebenen Abbau-Halbwertszeiten überschritten werden. Also zum Beispiel, wenn die Abbau-Halbwertszeit bei Meerwasser 60 oder mehr Tage beträgt. Da es sich um Persistenz in der Umwelt handelt, ist eine höhere Abbau-Halbwertszeit schlimmer.

M – Mobilität (Verteilung im Wasserkreislauf)

Für die Mobilität wird ein Verteilungskoeffizient als Vergleich herangezogen – der Verteilungskoeffizient zwischen organischem Kohlenstoff und Wasser „log KOC“. Wenn der KOC-Wert unter 3 liegt, dann ist „M“ erfüllt.

T – Toxizität (Giftige Eigenschaften)

Hierbei werden chronische Toxizitätswerte betrachtet, allerdings nicht nur die, die aus der Umwelt stammen. T ist erfüllt, wenn eine der folgenden Eigenschaften auf den betrachteten Stoff zutrifft:

  • Langzeit-NOEC oder ECX-Wert unter 0,01 mg/l – hierbei ist ein niedrigerer Wert schlimmer.
  • Der Stoff ist eingestuft als: Karzinogen, Kategorie 1, keimzellmutagen, Kategorie 1 und / oder reproduktionstoxisch, Kategorien 1 oder 2.
  • STOT RE, Kategorie 1 und 2
  • Der Stoff ist ein endokriner Disruptor mit Wirkung auf den Menschen und / oder Wirkung auf die Umwelt, jeweils in Kategorie 1 (ED HH 1, ED ENV 1)

Interessanterweise gibt es also das T auch für die Einstufung in Endokrinen Disruptoren, die mit derselben Änderungsverordnung in die CLP-Verordnung übernommen wurde.

vP und vM – Sehr persistent und sehr mobil

Mit diesem Schema im Hinterkopf kann man sich schon denken, wie sich die Eigenschaften vP und vM (very persistent, very mobile) zusammensetzen: vP hat noch höhere Abbau-Halbwertszeiten als P und vM ist erfüllt, wenn der Log KOC unter 2 liegt.

Die Gefahrenklasse Persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften

Damit sind PMT und vPvM beschrieben. Für beide Einstufungen liegen jeweils EUH-Sätze vor, die die Gefahren beschreiben:

  • PMT, Signalwort: Gefahr, EUH450: Kann langanhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen.
  • vPvM, Signalwort: Gefahr, EUH451: Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen.

Gemisch-Einstufung

Bei der Gemisch-Einstufung handelt es sich um eine nicht additive Bestimmung mit einem allgemeinen Konzentrationsgrenzwert von 0,1 Gewichtsprozent oder mehr.

Das heißt, sobald mindestens ein Stoff enthalten ist, der PMT, bzw. vPvM eingestuft ist, dann bekommt das Gemisch diese Eigenschaft auch, sobald 0,1 Gew.-% oder mehr von dem Stoff enthalten sind.

Quellen:

[1]        Verordnung 2023/707 der Europäischen Union (Änderung zur CLP-VO)

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Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

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