Rangfolgeregelung – auf Etiketten verschwinden Piktogramme

Auf Gefahrstoffetiketten und in Abschnitt 2.2 des Sicherheitsdatenblatts können aufgrund der Rangfolgeregelung Gefahrenpiktogramme verschwinden. Doch woher kommen die anzugebenden Gefahrenpiktogramme und warum macht eine Rangfolgeregelung Sinn?

Einstufung und Piktogramme

In der CLP-Verordnung, Anhang I, Teile 2-5 werden die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen beschrieben. Hierbei werden für jede Einstufung tabellarisch die Kennzeichnungselemente aufgeführt. Unter anderem werden hier H-Sätze, P-Sätze, Piktogramme und Signalwörter der verschiedenen Einstufungen angegeben.

Für Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblatts verweist die REACH-Verordnung auf die Angaben zur Kennzeichnung in der CLP-Verordnung. Dementsprechend gelten diese angegebenen Piktogramme und Regelungen zu deren Angaben ebenfalls für die Sicherheitsdatenblatt-Erstellung.

Was die Rangfolgeregelung beinhaltet

Allgemein sorgt die Rangfolgeregelung für die Verringerung an Gefahrenpiktogrammen auf Kennzeichnungsetiketten. Hierbei sind feste Rangfolgen in Artikel 26 der CLP-Verordnung vorgegeben:

Beim Totenkopf mit gekreuzten Knochen (GHS06) verfällt die Angabe des Ausrufezeichens (GHS07).

Liegt Ätzwirkung (GHS05) vor, dann verfällt Ausrufezeichen für Haut- oder Augenreizung.

Beim Gefahrenpiktogramm Gesundheitsgefahr (GHS08) für Sensibilisierung der Atemwege erscheint Ausrufezeichen nicht für Sensibilisierung der Haut, Haut- und Augenreizung.

Fakultative Piktogramm-Angabe

Es können unter folgenden Umständen nach eigenem Ermessen weitere Gefahrenpiktogramme verwendet werden:

Kommt das Gefahrenpiktogramm explodierende Bombe (GHS01) vor, können Flamme (GHS02) und Flamme über Kreis (GHS03) nach eigenem Ermessen verwendet werden, außer deren Angabe ist verbindlich.

Bei Flamme (GHS02) oder Totenkopf mit gekreuzten Knochen kann nach eigenem Ermessen Gasflasche (GHS04) angegeben werden.

Rangfolgeregelung innerhalb der gleichen Gefahrenklasse

Hat die Einstufung eines Stoffs oder Gemischs für die gleiche Gefahrenklasse mehr als ein Piktogramm, wird das schwerwiegendste Piktogramm pro Gefahrenklasse angegeben. Dies kann z.B. bei spezifischer Zielorgantoxizität (STOT), einmalige Exposition (SE), auftreten. Hier kann ein Stoff oder Gemisch in Kategorie 1 oder 2 zusammen mit Kategorie 3 (H335, H336) eingestuft werden.

Quellen:

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung, Stand 01.06.2017

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 04.07.2017

Webinare zur Sicherheitsdatenblatt-Erstellung

In unseren kostenfreien Webinaren erfahren Sie Schritt für Schritt wie Sie mit SDB-Profi Zeit sparen und rechtssichere Sicherheits­datenblätter erstellen.

Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

Weitere interessante Themen

Drei mit Flüssigkeiten gefüllte Laborflaschen in den Farben Grün, Blau (mit EU-Sternenkreis) und Rot. Im Hintergrund zwei Hände mit Reagenzgläsern. Darstellung eines Vergleichs von PBT- und vPvB-Stoffen gemäß REACH- und CLP-Verordnung.
© GeSi Software GmbH

Vergleich von PBT und vPvB in REACH und CLP

Als Folge der Einführung neuer EU-Einstufungen sind die Einstufungen PBT (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) und vPvB (sehr persistent und sehr...
Weiterlesen ⏵
Eine nachdenklich blickende Frau steht vor einem Regal mit braunen Chemikalienflaschen, die mit verschiedenen Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet sind – symbolisiert die Frage, wie Stoffe korrekt im Sicherheitsdatenblatt benannt werden müssen.
© stockWERK - Fotolia.com

Wie müssen Stoffe im Sicherheitsdatenblatt benannt werden?

Bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern kommt die Frage, wie Stoffe benannt werden (müssen) häufiger auf. Vor allem, wenn man bestimmte Stoffe...
Weiterlesen ⏵
Ein Mann im Anzug hält die Hände offen vor sich, darüber liegt eine grafische Darstellung eines Cloud-Symbols. Die rechte Bildhälfte eine moderne Industriehalle mit Maschinen zeigt. Über das gesamte Bild ist halbtransparent die Flagge der Europäischen Union gelegt. Symbolbild für die digitale Meldepflicht von Gefahrstoff-Gemischen in der EU (PCN-Meldung).
© GeSi Software GmbH

PCN für alle steht vor der Tür

Die europäische Produktmitteilung (Poison Centre Notification – kurz PCN) gibt es für Verbraucherprodukte schon seit 2021, doch jetzt steht die PCN-Verpflichtung...
Weiterlesen ⏵