Sie haben ihre Rezeptur erstellt, eingestuft und fertig klassifiziert? Sie kennen sowohl die überwiegende Gefahr als auch alle Nebengefahren? Dann kommen erst einmal viele unterschiedliche UN-Nummern in Frage. Doch wie kann man richtig die UN-Nummer zuordnen?
Viel Spielraum lässt das Gefahrgutrecht nicht. Abhängig von der Rezeptur und ihrem Einsatz kann es nur eine richtige UN-Nummer geben. Deswegen gibt es eine Grundreihenfolge, nach der die UN-Nummer zugeordnet wird.
Arten der Eintragungen
Alle UN-Nummern sind einer von vier Arten der Eintragungen zugeordnet, wie z.B. in ADR, Teil 2, 2.1.1.2 beschrieben. Die Arten der Eintragungen sind:
- Einzeleintragungen (genau ein Stoff, Gemisch oder Gegenstand)
- Gattungseintragungen (genau definierte Gruppe von Stoffen, Gemischen oder Gegenständen, die nicht unter n.a.g-Eintragungen fallen)
- Spezifische n.a.g.-Eintragungen (umfasst Gruppen von nicht anderweitig genannten (n.a.g.) Stoffen, Gemischen oder Gegenständen mit einer bestimmten Eigenschaft)
- Allgemeine n.a.g-Eintragungen (Stoffe, Gemische und Gegenstände, n.a.g., mit einer oder mehreren gefährlichen Eigenschaften)
Bis auf Einzeleintragungen, die einen ganz bestimmten Stoff, ein bestimmtes Gemisch oder einen bestimmten Gegenstand beinhalten, werden die anderen Arten der Eintragungen auch unter Sammeleintragungen zusammengefasst.
UN-Nummer zuordnen – Reihenfolge
Die Reihenfolge der Arten der Eintragungen zueinander bestimmt, welche UN-Nummer für welche Rezeptur passt. Es werden immer UN-Nummern der Einzeleintragungen, wenn zutreffend, den Sammeleintragungen bevorzugt.
Bei den Sammeleintragungen ist die Reihenfolge von den spezifischeren Eintragungen bis zu den allgemeinen. Es werden also Gattungseintragungen vor spezifischen n.a.g.-Eintragungen genommen. Allgemeine n.a.g-Eintragungen werden nur dann verwendet, wenn keine der anderen Arten der Eintragungen zutrifft.
Quellen:
ADR|RID 2015, Verkehrsverlag Fischer, ISBN: 978-3-87841-667-8