In manchen Sicherheitsdatenblättern befindet sich bei den Stoffidentifikatoren eine NLP-Nummer. Die NLP-Nummer beinhaltet Stoffe, die nach einer Gesetzesänderung und damit verbundenen genaueren Definition von Polymeren nicht mehr als solche gelten.
Im Rahmen der Richtlinie 67/548/EWG wurden Polymere nicht in der EINECS-Liste (European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances) geführt. EINECS enthält Chemikalien, die zwischen September 1981 und Oktober 1993 in Europa erwerblich waren. Der Begriff Polymer wurde mit Richtlinie 92/32/EWG überarbeitet. Stoffe, die nach der Überarbeitung nicht mehr als Polymere (No-Longer Polymers) galten, wurden in einer entsprechenden Liste aufgenommen – der No-Longer Polymers (NLP) List.
Die Liste beinhaltet hauptsächlich fünf verschiedene Stoffgruppen: alkoxylierte Substanzen, Produkte aus oligomerischen Reaktionen, Oligomere, die aus einem Monomertyp bestehen, Dimere, Trimere und polymerartige Substanzen, bei denen 50 Gew% oder mehr die gleiche Molekülmasse haben.
Die NLP-Nummer besteht aus drei Zahlenblöcken, verbunden mit zwei Gedankenstrichen.
Beispieleintrag:
NLP No. 500-557-4
CAS RN 161133-60-4
Collagens, hydrolyzates, reaction products with undecenoyl chloride
Quelle:
Notification of new chemical substances in accordance with directive 67/548/EEC on the classification, packaging and labelling of dangerous substances No-Longer Polymer List; herausgegeben vom Institut für Gesundheit und Verbraucherschutz (JRC-IHCP)