Was ist Sachkunde und Fachkunde im Chemikalienrecht?

Die Begriffe Sachkunde und Fachkunde im Chemikalienrecht tauchen an unterschiedlichen Stellen auf. Hinter beiden Begriffen steckt die Notwendigkeit von Kenntnissen, die zur Durchführung bestimmter Aufgaben benötigt werden. Aber wann ist jemand sachkundig und wann fachkundig? Was unterscheidet die Begrifflichkeiten überhaupt?

Unterscheidung zwischen Sachkunde und Fachkunde im Chemikalienrecht

Der Begriff „Sachkunde“ wird im Zusammenhang mit der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern im europäischen Rechtsraum verwendet (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO). In der englischen Übersetzung ist von „competent person“ die Rede. Anhang II, Teil A, 0.2.3. der REACH-Verordnung beschreibt, dass Sicherheitsdatenblätter von einer sachkundigen Person verfasst werden müssen, die Wissen um die Gegebenheiten des Verwenderkreises besitzt. Die Formulierung ist an dieser Stelle sehr allgemein gehalten und verlangt lediglich, dass die sachkundige Person sowohl geschult sein muss, als auch Auffrischungslehrgänge besucht.

Von fachkundigen Personen ist weiterhin im nationalen Recht die Rede. Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung) verlangt zu verschiedenen Anlässen als Voraussetzung fachkundige Bearbeitung.

Konkretes Beispiel: §6 (11): „Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. […]“

Der Begriff „Sachkunde“ wird also spezifischer in der REACH-Verordnung verwendet, während „Fachkunde“ im nationalen Recht allgemeiner Verwendung findet.

Sachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern

Die Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) greifen den Begriff der Sachkunde auf und beschreiben genauer, was eine sachkundige Person wissen und können sollte.

Bei der „sachkundigen Person“ kann es sich um eine oder mehrere Personen handeln, die befähigt sind, alle Abschnitte des Sicherheitsdatenblatts mit dem dazu nötigen Wissen zu befüllen. Dies setzt eine kontinuierliche Weiterbildung voraus. Im Gesetz werden keine spezifischen Angaben zur Form der Schulung oder Weiterbildung erwähnt. Für den erleichterten Nachweis der eigenen Kompetenz empfehlen die Leitlinien, entsprechend angebotene Schulungen zu besuchen und die internen Abläufe zur Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsdatenblättern zu dokumentieren.

Die Leitlinien listen allgemein benötigte Grundlagen wie Gesetze und Bestimmungen auf und sind deswegen für jeden Sicherheitsdatenblatt-Ersteller lesenswert. Ein direkter Link zu den Leitlinien ist bei den Quellenangaben zu finden.

Quellen:

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO), konsolidierte Fassung vom 02.01.2017

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV), konsolidierte Fassung, Stand April 2017

Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, ECHA, ISBN: 978-92-9247-514-7, Fassung 3.1, November 2015 in deutscher Sprache

Webinare zur Sicherheitsdatenblatt-Erstellung

In unseren kostenfreien Webinaren erfahren Sie Schritt für Schritt wie Sie mit SDB-Profi Zeit sparen und rechtssichere Sicherheits­datenblätter erstellen.

Philip Stefl

M. Sc. Philip Jorge Stefl (Chemieingenieur), Legal Compliance / Produktentwicklung GeSi³

Weitere interessante Themen

Viele internationale Flaggen wehen vor blauem Himmel, im Vordergrund sind zwei Sicherheitsdatenblätter mit GeSi-Logo zu sehen. Symbolische Darstellung der Übersetzung von Sicherheitsdatenblättern für den globalen Einsatz.
© GeSi Software GmbH

Wie Sicherheitsdatenblätter übersetzt werden

Jeder hat wahrscheinlich schon einmal unfreiwillig komisch übersetzte Anleitungen gesehen. Trotzdem ist es wichtig und im Fall von Sicherheitsdatenblättern...
Weiterlesen ⏵
Drei mit Flüssigkeiten gefüllte Laborflaschen in den Farben Grün, Blau (mit EU-Sternenkreis) und Rot. Im Hintergrund zwei Hände mit Reagenzgläsern. Darstellung eines Vergleichs von PBT- und vPvB-Stoffen gemäß REACH- und CLP-Verordnung.
© GeSi Software GmbH

Vergleich von PBT und vPvB in REACH und CLP

Als Folge der Einführung neuer EU-Einstufungen sind die Einstufungen PBT (persistent, bioakkumulierbar und toxisch) und vPvB (sehr persistent und sehr...
Weiterlesen ⏵
Eine nachdenklich blickende Frau steht vor einem Regal mit braunen Chemikalienflaschen, die mit verschiedenen Gefahrstoffsymbolen gekennzeichnet sind – symbolisiert die Frage, wie Stoffe korrekt im Sicherheitsdatenblatt benannt werden müssen.
© stockWERK - Fotolia.com

Wie müssen Stoffe im Sicherheitsdatenblatt benannt werden?

Bei der Erstellung von Sicherheitsdatenblättern kommt die Frage, wie Stoffe benannt werden (müssen) häufiger auf. Vor allem, wenn man bestimmte Stoffe...
Weiterlesen ⏵