Für den Arbeitsschutz gibt es verbindliche Grenzwerte und alternative Grenzwert-Quellen, die nicht gesetzlich verpflichtend sind. Nur welche Grenzwerte müssen eingehalten werden und wann sollte man sich Alternativen suchen?
Grenzwerte als Vergleichsmöglichkeit / Verpflichtung
Ein vernünftiger Schutz vor Gefahrstoffen bei der Arbeit braucht eine Form der Bewertung vorhandener Situationen und den Vergleich zu gesetzlichen Vorgaben. Schließlich will man nicht für jeden Arbeitsplatz das Rad neu erfinden müssen! Dafür gibt es unter anderem Grenzwerte als Vergleichsmöglichkeit.
Sowohl Bewertung als auch der Vergleich mit gesetzlichen Vorgaben werden in der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung angestrebt, näher erklärt in den technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 400 und folgende.
Verbindliche Grenzwerte und andere Grenzwerte
Verbindliche Grenzwerte müssen eingehalten werden, andere Grenzwerte nicht – deswegen dürfen diese trotzdem verwendet werden. Bei der Vielfalt an Grenzwerten sind aber nicht alle uneingeschränkt geeignet, da die Festlegung von Grenzwerten und die Arbeitsbedingungen miteinander vereinbart werden müssen.
Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) klärt über die Verbindlichkeit von Grenzwerten auf. In der Verordnung selbst wird mit §20 festgelegt, dass ein Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) gebildet wird, um verschiedenen Aufgaben nachzukommen, unter anderem der Pflege von Arbeitsplatzgrenzwerten, biologischen Grenzwerten und anderen Beurteilungsmaßstäben für Gefahrstoffe.
Es sollte also auch keinen überraschen, dass diese Arbeitsplatzgrenzwerte und biologischen Grenzwerte gesetzlich verpflichtend sind. Diese verpflichtenden Grenzwerte befinden sich in folgenden technischen Regeln für Gefahrstoffe:
- TRGS 900 für Arbeitsplatzgrenzwerte
- TRGS 903 für biologische Grenzwerte
Ich beschrieb diese inhaltlich auch schon im Rahmen einer Aktualisierung näher.
Um die Liste der Grenzwerte zu vervollständigen: Auch auf europäischer Ebene gibt es über Richtlinien festgelegte, verbindliche Grenzwerte (BOELV). Da es sich um Richtlinien handelt, sind diese Grenzwerte nicht sofort Teil des nationalen Gesetzes. In Deutschland werden diese BOELV-Grenzwerte jedoch direkt in nationales Recht überführt über GefStoffV, §7.
Keine verbindlichen Grenzwerte vorhanden – was nun?
Die technischen Regeln für Gefahrstoffe der Serie 400 empfehlen, bei Abwesenheit von verpflichtenden Grenzwerten auf andere Grenzwerte zurückzugreifen. Das macht auch Sinn – es ist immer leichter sich auf Grenzwertempfehlungen beim Arbeitsschutz zu beziehen, als selbst Grenzen festlegen und erklären zu müssen.
Quellen:
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV), konsolidierte Fassung, Stand April 2017
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 400
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 402
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 903
Internetpräsenz des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)