Grob kann man Gefahrstoff-Grenzwerte in Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte unterteilen. Im deutschen Rechtsraum sind mir schon eine ganze Menge verschiedener Grenzwert-Quellen untergekommen. Obwohl die Grenzwerte aus verschiedenen Quellen mit verschiedenen Grundsätzen stammen, haben alle im Schutz vor Gefahrstoffbelastungen ihren Sinn.
Im nächsten Beitrag zum Thema Grenzwerte gehe ich genauer auf die rechtliche Verbindlichkeit der einzelnen Grenzwerte ein.
Wo beginnt die Suche?
Ja, wo kommen die verschiedenen Grenzwerte her? Hier empfehle ich, mit der Gefahrstoffverordnung auf nationaler Ebene anzufangen. Hier befinden sich unter §2 die Definitionen der Arbeitsplatzgrenzwerte und der biologischen Grenzwerte.
Nach §20 wird ein Ausschuss für Gefahrstoffe beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebildet und geeignete Personen dafür berufen. Dieser Ausschuss für Gefahrstoffe schlägt unter anderem Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) und biologische Grenzwerte (TRGS 903) vor.
Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass für jeden Stoff, für den auf europäischer Ebene ein Grenzwert festgelegt wurde, ein nationaler Grenzwert vorzuschlagen ist. Hier ist also schon ein Hinweis darauf zu finden, dass es noch weitere, europäische Grenzwerte gibt.
BOELV und IOELV – die europäischen Gefahrstoff-Grenzwerte
Ganz allgemein werden europäische Richtlinien in nationales Recht umgesetzt – das unterscheidet diese Richtlinien von Verordnungen, die im gesamten europäischen Raum wie verordnet gelten.
Im europäischen Raum gibt es zwei Grenzwert-Quellen:
- BOELV – verbindliche Grenzwerte (OELV engl. Occupational Exposure Limit Values)
- IOELV – Richtgrenzwerte (OELV engl. Occupational Exposure Limit Values)
Wobei die verbindlichen Grenzwerte durch §7, Absatz 11 der Gefahrstoffverordnung direkt in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtgrenzwerte können nach TRGS 402 in Deutschland verwendet werden, wenn es keine nationalen Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900) gibt.
Die Grenzwerte der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die DFG legt Gefahrstoff-Grenzwerte fest, in Form von einer maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK). Diese MAK-Werte werden, zusammen mit ihrem biologischen Pendant, in regelmäßigen Abständen veröffentlicht.
Derived No-Effect Level (DNEL) und Predicted No-Effect Concentration (PNEC)
Diese von der Industrie zur Verfügung gestellten Grenzwerte werden dann für Reinstoffe angegeben, wenn diese im dazugehörigen Stoffsicherheitsbericht angegeben wurden. Beide wurden bereits in einem anderen Beitrag genauer beschrieben.
Quellen:
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV), konsolidierte Fassung, Stand April 2017
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 402
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 900
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 903
Internetpräsenz der Europäischen Kommission
Internetpräsenz des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)
Internetpräsenz des REACH-CLP-BIOZID-Helpdesks