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Abweichungen, die keine sind – die Lösung liegt im Detail

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Unser Online-Tool SDBcheck® zur Plausibilitätsprüfung Ihrer Sicherheitsdatenblätter kennen Sie nun schon aus meinen letzten Blog-Beiträgen. Heute möchte ich darauf eingehen, in welchen Situationen es zu Abweichungen kommt, die eigentlich gar keine sind.

Plausibilitätsprüfung mit SDBcheck®

SDBcheck® ist ein kostenfreies Online-Tool, mit dem Sie Ihre Lieferanten-Sicherheitsdatenblätter auf Plausibilität prüfen können. Dies ist nach TRGS 400 [1] verpflichtend. Dabei wird geprüft, ob Einstufung und Kennzeichnung aus Abschnitt 2 zu den weiteren Angaben im SDB, beispielsweise den Inhaltsstoffen oder Toxizitätsdaten, passen. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in der CLP-Verordnung [2]. Dort ist für jede Gefahrenklasse angegeben, wann eine Einstufung in eine bestimmte Gefahrenkategorie erfolgt.

Ermittelte Abweichungen

Passen Einstufung des SDB und die von SBDcheck® ermittelte Einstufung zusammen, ist das SDB in diesen Punkten plausibel. Wenn Sie Ihre SDB checken, werden Sie jedoch auch immer wieder auf Abweichungen stoßen. In diesem Fall stimmen Einstufung und Kennzeichnung, die von SDBcheck® ermittelt werden, also nicht mit der Einstufung und Kennzeichnung aus Abschnitt 2 des geprüften SDB überein. Wenn Sie eine Abweichung feststellen, sollten Sie den Lieferanten kontaktieren. Dies ist ebenfalls nach TRGS 400 festgelegt. Bevor Sie dies tun, lohnt es sich, noch einmal auf einige Punkte zu achten. Es gibt auch Fälle, in denen die berechnete Abweichung keine ist.

Sicherheitsdatenblätter nach TRGS 400 prüfen

Falsche Datenübernahme

Der häufigste Grund für eine „falsche“ Abweichung ist ein Fehler in der Datengrundlage. SDBcheck® liest Ihr Sicherheitsdatenblatt über Texterkennung aus. In der Abgleichmaske ist es Ihre Aufgabe, zu vergleichen, ob der ausgelesene Text mit den Inhalten des SDB übereinstimmt. Es kann hierbei zu Fehlern beim Auslesen kommen, beispielsweise weil Inhalte falsch übertragen werden oder fehlen. Dies können Sie im Abgleich identifizieren und manuell korrigieren oder ergänzen. Wird beispielsweise versehentlich ein pH-Wert von 1 ausgelesen, obwohl im SDB kein pH-Wert angegeben ist, hat dies drastische Auswirkungen. Ein extremer pH-Wert führt nämlich direkt zu einer Einstufung in Skin Corr. 1 (Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1) und Eye Dam. 1 (Schwere Augenschädigung, Kategorie 1).

Gemisch-Angaben in Abschnitt 11

Ein weiterer Grund ist der, dass die Gemisch-Einstufung rechnerisch zwar korrekt aus den Inhaltsstoffen ermittelt wurde, jedoch aus einem anderen Grund entfällt: Wenn Messungen am Gemisch zeigen, dass die Einstufung nicht nötig ist, entfällt diese. Dies betrifft Einstufungen in die Gesundheitsgefahren. Überschreiten beispielsweise die Inhaltsstoffe, die als hautreizend eingestuft sind, eine Grenze von 10 %, wird das Gemisch ebenfalls als hautreizend (Skin Irrit. 2) eingestuft. Wurde jedoch z. B. durch Tierversuche gezeigt, dass das Gemisch nicht hautreizend wirkt, übertrumpft dies die rechnerische Einstufung. Auf solche Messungen und Hinweise wird in Abschnitt 11 des SDB verwiesen. Wenn also eine Abweichung ermittelt wird, sollten Sie immer noch einmal einen Blick in Abschnitt 11 werfen.

Fazit

Mit SDBcheck® können Sie schnell, komfortabel und kostenfrei Ihre Sicherheitsdatenblätter auf Plausibilität prüfen. Trotzdem gibt es einige Punkte, die zu beachten sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie eine Abweichung entdecken und diese dem Lieferanten mitteilen möchten. In dem Fall sollten Sie besonders prüfen, ob nicht eine falsche Abweichung aufgrund der genannten Punkte ermittelt wurde. Melden Sie sich hier zu unserem kostenfreien Webinar an, um einen guten Einstieg in die Nutzung von SDBcheck® zu erhalten.

 

[1]        Technische Regeln für Gefahrstoffe, TRGS 400, Fassung 08.09.2017, Internetpräsenz der BAuA

[2]        Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (engl. CLP Regulation), konsolidierte Fassung REACH-CLP-Biozid-Helpdesk (DE), Stand 01.03.2022

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